Allgemeine
Geschäftsbedinungen
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit HOLZPARADIES Holzhandel GmbH (in der Folge nur noch HOLZPARADIES genannt) abgeschlossenen Verträge.
Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF-Datei herunterladen
1. | Preise |
1.1 | Angegebene Preise verstehen sich ohne MWST. |
1.2 | Preisänderungen bleiben vorbehalten; als Preisbasis gilt das Datum des Vertrages, bzw. der Auftragsbestätigung durch HOLZPARADIES. |
2. | Lieferung |
2.1 | Die Lieferung erfolgt mangels anderer Vereinbarung per Camion. Bahnsendungen sind nach besonderer Absprache möglich. Für Lieferungen insbesondere Klein-, Eilgut- und/oder Transporte/Express-Sendungen werden Zuschläge erhoben. |
2.2 | Der Ablad der Ware am Bestimmungsort erfolgt in jedem Fall auf Gefahr und zu Lasten des Kunden. |
3. | Transport |
3.1 | Die Ware reist auf Gefahr des Kunden. Allfällige Transportschäden sind vom Empfänger der Ware zu melden. Durch Unterzeichnung der Lieferpapiere bestätigt der Empfänger den Erhalt der Ware ohne äusserliche Beschädigung. |
3.2 | HOLZPARADIES sorgt für sachgerechte Verpackung. Eine allenfalls notwendige Spezialverpackung wird dem Kunden zu Selbstkostenpreisen verrechnet und nicht zurückgenommen. |
5. | Prüfung und Mängelrüge |
5.1 | Der Kunde hat die Vertragsgegenstände umgehend nach deren Ablieferung und vor der Weiterverarbeitung oder Montage zu prüfen. Allfällig vorhandene Mängel sind sofort zu rügen, ansonsten gilt die Ware als genehmigt. |
5.2 | Verborgene Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung zu rügen, ansonsten die Vertragsgegenstände auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt gelten. |
5.3 | Die Gewährleistungspflicht endet in jedem Fall ein Jahr nach Auslieferung der Vertragsgegenstände. |
5.4 | Die Haftung von HOLZPARADIES beschränkt sich auf den Ersatz mangelhafter Ware. Die Haftung für weitergehende Schäden ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet HOLZPARADIES nicht für Schäden, die auf unzweckmässige Lagerung und vorschriftswidrige Benützung zurückzuführen sind. |
6. | Nachbesserungsrecht und Warenrücknahmen |
6.1 | HOLZPARADIES hat das Recht, allfällige Mängel durch Nachbesserung zu beheben. |
6.2 | Warenrücknahmen sind auf Lagerware begrenzt und bedürfen der vorherigen Zustimmung von HOLZPARADIES. Folgende Unkostenbeiträge werden in Abzug gebracht: Bis Warenwert Fr. 1´000.– ./. pauschal Fr. 150.–; über Fr. 1´000.– ./. 15 %. |
7. | Zahlungskonditionen |
7.1 | Mangels anderer Abrede gelten folgende Konditionen: - rein netto ohne Abzug bei Bezahlung innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum. |
7.2 | Bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen werden Verzugszinsen von 7% berechnet. |
7.3 | Mängelrügen berechtigen den Kunden nicht zum Rückbehalt von Zahlungen. |
8. | Eigentumsvorbehalt |
Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von HOLZPARADIES. | |
9. | Besondere Abreden |
Ergänzende Nebenabreden sowie Abmachungen, welche von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarung. | |
10. | Erfüllungsort |
Erfüllungsort ist Möhlin. | |
11. | Gerichtsstand |
Gerichtsstand ist Rheinfelden. | |
12. | Anwendbares Recht |
Im Falle von Streitigkeiten wird das schweizerische Recht als anwendbar erklärt. Die Parteien anerkennen die Zuständigkeit der Gerichte des Kantons Aargau und des schweizerischen Bundesgerichtes. Das UN-Übereinkommen über den internationalen Warenverkauf (´Wiener Kaufrecht´) ist auf mit HOLZPARADIES abgeschlossene Verträge nicht anwendbar. |
12 / 2002